Frauenarmut: Leben am Existenzminimum
Artikel im GEA von Ulrike Glage am 13. Okt. 2011
Aktionswoche Frauenarmut - Alleinerziehend und arbeitslos: Manuela K.'s Familie muss mit 696 Euro auskommen
Frauenarmut: Leben am Existenzminimum
Von Ulrike Glage
REUTLINGEN. Manuela K. möchte ihren Namen nicht in der Zeitung lesen, schon gar nicht fotografiert werden. »Um Gottes Willen«, sagt sie nur, »das ist mir peinlich, und das geht niemanden etwas an.« Peinlich ist der Mutter einer zwölfjährigen Tochter und eines vierzehn Monate alten Sohnes, dass sie von Arbeitslosengeld lebt. Es belastet die Vierzigjährige - und sie möchte damit ihre kleine Familie nicht belasten. Deshalb weiß nicht einmal die Tochter Bescheid. »Ich will nicht, dass die anderen Kinder mit dem Finger auf sie zeigen.«
Armut ist beschämend. Von anderen abhängig zu sein, die Verwandtschaft um Geld bitten zu müssen oder, wenn es gar nicht mehr anders geht, sich bei Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas Hilfe zu suchen - das macht niemand gerne. Manuela K. bleibt aber oft gar nichts anderes übrig. Abzüglich sämtlicher Fixkosten bleiben ihr gerade mal 696 Euro zum Leben. Macht 232 Euro pro Person - das wird eng am Ende eines Monats. Wenn Nachzahlungen fällig werden oder etwas kaputt geht, dann, so die Vierzigjährige, »weiß ich nicht, woher ich's nehmen soll«.
Bis vor einigen Jahren hat die Fachangestellte ein ganz anderes Leben geführt. Ein »normales, gutes Leben«, wie sie sagt. Alleinerziehend war Manuela K. schon damals. Aber sie hatte einen ordentlich bezahlten Job. Und eine Mutter, die das Töchterchen betreute, während sie bei der Arbeit war. Als die Mutter krank wurde, gab sie ihren Job auf, um sich selbst um das Mädchen zu kümmern. »Ich würde niemandem außer meinen Eltern die Kinder anvertrauen«, betont sie. Ganztagesbetreuung, Tagesmutter, Kita - sie schüttelt entschieden den Kopf. »Ich habe doch nicht Kinder gekriegt, damit sie nachher von allen möglichen Leuten erzogen werden, nur nicht von mir.« Diesem Grundsatz blieb sie treu.
Nach dem Tod der Mutter machte sie sich zwar wieder auf die Suche nach einer neuen Stelle, allerdings von vornherein beschränkt auf den Vormittag. »Ich wollte mittags bei meinem Kind sein.« Fündig wurde sie allerdings nicht, es hagelte Absagen. Carola Basolu von der Schwangerschaftsberatungsstelle der Caritas, die Manuela K. betreut, wundert das nicht. Denn die Nachfrage nach Vormittags-Halbtagesstellen ist immens. Weil in den »klassischen« Bereichen wie im Verkauf oder in der Putzbranche die Arbeitszeiten ständig wechseln, können aber gerade Alleinerziehende die erforderliche Flexibilität in den seltensten Fällen aufbringen. Schwierig wird's für die Mütter oder Väter auch deshalb, weil die Betreuungszeiten von Schulen und Kindergärten oft mit den angebotenen Arbeitszeiten nicht übereinstimmen.
Ein Jahr lang bekam Manuela K. Arbeitslosengeld I, mit 67 Prozent vom bisherigen Nettolohn war das noch einigermaßen passabel. Danach rasselte sie auf Hartz-IV-Niveau - ein herber Abstieg. Das Jobcenter zahlte ihr 721 Euro Arbeitslosengeld (ALG) II, außerdem 368 Euro Kindergeld und einen Unterhaltsvorschuss von 133 Euro. Abzüglich Miete und Nebenkosten, Versicherungen und Ratenzahlungen bleiben ihr und den beiden Kindern monatlich 696 Euro. »Das ist nicht so toll«, sagt sie dazu nur.
Übel in die Bredouille geriet Manuela K. im vergangenen Jahr. Sie war ungewollt ein zweites Mal schwanger geworden. Für eine Arbeitslose mit einem Kind, die ohnehin mehr schlecht als recht über die Runden kommt, bedeutet das: erst mal genau durchrechnen, wie der Familienzuwachs finanziert werden kann. Sie fand Rat und Unterstützung bei der Caritas, entschied sich schließlich für das Kind. Etwas entspannter gestalteten sich ihre finanziellen Aussichten dadurch, dass der Staat Hartz-IV-Empfängern nach der Geburt eines Kindes 300 Euro Elterngeld monatlich für zwölf, maximal vierzehn Monate bewilligte.
Manuela K. wäre diese Zusatzleistung bis Juli diesen Jahres zugestanden - hätte ihr der Gesetzgeber nicht einen bösen Strich durch die Rechnung gemacht: Beschlossen wurde, ALG-II-Empfängern ab Januar 2011 die 300 Euro als »Einkommen« anzurechnen, also faktisch von der ohnehin äußerst kümmerlichen Regelleistung abzuziehen. »Die Personengruppe, die am wenigsten Geld hat, die hat nichts von dieser Zusatzleistung«, kritisiert Carola Basolu. Weil das Elterngeld als Lohnersatzleistung konzipiert ist, um Einkommenseinbußen auszugleichen, stehen einer Mutter mit gutem Verdienst 300 bis maximal 1 800 Euro monatlich zu, ganz egal, was der Ehemann verdient. Extrem ärgerlich findet die Caritas-Beraterin, dass von Hartz-IV-Empfängern dann auch noch verlangt wird, einen Antrag auf Elterngeld zu stellen - obwohl sie nichts davon haben.
Für Manuela K. war der Wegfall der 300 Euro, die sie fest eingeplant hatte in ihr monatliches Budget, »ein Schock«. Vor allem deshalb, weil sie erst Mitte Dezember über die Neuregelung informiert wurde. »Wenn man das anfangs bekommt und dann plötzlich nicht mehr, ist es schon sehr hart.«
Alleinerziehend, arm - aber glücklich. Manuela K. liebt ihre beiden Kinder und tut alles für sie. »Ich möchte nicht jammern, es gibt Schlimmeres«, sagt sie zu ihrer finanziellen Situation. Dass sie und vor allem ihre Kinder von der Verwandtschaft unterstützt werden, bezeichnet sie als großes Glück. Babyausstattung, die neue Waschmaschine, und immer mal wieder Mietrückstände - die Caritas springt ein, wenn gar nichts mehr geht in der kleinen Familie. Urlaub wie früher macht Manuela K. schon lange nicht mehr. Sie kauft nur ein, was unbedingt nötig ist, achtet auf Sonderangebote. Und sagt: »Bedarfsdeckend ist das nicht, was man vom Staat bekommt.«
Wenn ihr kleiner Sohn älter ist, möchte sie sich wieder eine Stelle suchen. Kein einfaches Unterfangen, weiß Carola Basolu. »«Frauenarbeitsplätze sind in aller Regel schlecht bezahlt, anstrengend und Zehn stehen schon in der Schlange.« Auch deshalb, so die Einschätzung der Caritas-Beraterin, gehören Alleinerziehende zu denjenigen, die am stärksten von Armut betoffen sind. (GEA)
Armut von Frauen ist Thema der landesweiten Aktionswoche der Liga der freien Wohlfahrtsverbände vom 10. bis 15. Oktober - Anlass für den GEA, über drei Fälle zu berichten, die bei allen Besonderheiten symptomatisch für den Weg in die weibliche Armut sind. Die Reutlinger Liga der Wohlfahrtspflege veranstaltet am Donnerstag, 13. Oktober, 18.30 Uhr, im Augustin-Bea-Haus (St. Wolfgang-Straße 10) einen Vortrag zum Thema »Armut von Frauen - Frauen in Armut«. Referentin ist Michaela Hoffmann, stellvertretende Sprecherin der nationalen Armutskonferenz. (GEA)
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