02.03.2010 14:45
Bilanz Asylarbeit
Großes Asyl, Bleiberechtsregelungen für Flüchtlinge, Abschiebung aber auch Sprachunterricht, Kinderbetreuung, Sozialberatung oder einfach nur ein offenes Ohr für alltägliche Belange – die Arbeit von Asylpfarrerin Ines Fischer war in den vergangenen fünf Jahren von großer Vielfältigkeit geprägt. Die 37.Jährige Theologin wechselt nun ins Gemeindepfarramt. Nachfolgerin ist ab März Pfarrerin zur Anstellung Susanne Haag.
Eines schickt die Asylpfarrerin ihrer Bilanz von fünf Jahre Asylarbeit voraus: „Es ist eminent wichtig, dass Kirche hier präsent bleibt.“ – zumal das Asylpfarramt die einzige hauptamtliche Stelle eines Freien Wohlfahrtsverband in Reutlingen ist, die sich des Themas annimmt.
Seit 2005 hat sich manches verändert, konstatiert die Theologin beim Blick zurück. Positiv: die Arbeit mit Ehrenamtlichen hat trotz oftmals komplizierter Sachlage Schwung aufgenommen - nicht zuletzt durch die Save-me-Kampagne, die dazu führte, dass 185 Reutlinger sich bereit erklärten, Patenschaften zu übernehmen.
Ehrenamtliche übernehmen Aufgaben, führen das Asyl-Café, begleiten einzelne Flüchtlinge im Alltag, engagieren sich beim Sprachunterricht, haben eine Band auf die Beine gestellt oder organisieren eine Fahrrad-Sammelaktion. An die 30 Männer und Frauen bringen sich so in die Arbeit mit ein – zwischen 18 und 76 Jahren. Und ohne das gut funktionierende Netzwerk in Reutlingen wäre manches nicht möglich – zum Beispiel Spenden um einen umfangreichen Sprachkurs zu ermöglichen, an dem zur Zeit zehn Flüchtlinge teilnehmen.
Nach Jahren abnehmender Flüchtlingszahlen rechnet die scheidende Asylpfarrerin wieder mit einer Zunahme: weniger durch so genannte Kontingentflüchtlinge wie aktuell aus dem Irak – bei 2500 für Gesamtdeutschland kommen hier auf Reutlingen acht Flüchtlinge – sondern die Zahl der Asylbewerber wird ansteigen. Die Unterkunft in der Carl-Zeiss-Straße im Industriegebiet in Betzingen, ist sie überzeugt „wird Ende des Jahres wesentlich voller sein“. Das Gros der Flüchtlinge stammt aus Staaten wie Sri Lanka, Afghanistan, Pakistan, Indien und verschiedenen afrikanischen Ländern.
Mit kritischen Augen bilanziert Ines Fischer die aktuelle Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge, die an Arbeit geknüpft ist. Welche Chancen haben Menschen die nicht arbeiten können? Alte Menschen. Kranke oder Behinderte sind in dem System nicht vorgesehen. Zur Erläuterung: Eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommt, wer Ende 2009 mindestens für die letzten sechs Monate zumindest eine Halbtagsstelle nachweisen kann. Sie wird zudem denjenigen ausgehändigt, die bis Ende Januar 2010 für die kommenden sechs Monate eine Halbtagsbeschäftigung glaubhaft machen können oder zeigen, dass sie sich in den vergangenen zwei Jahren ernsthaft um eine Arbeit bemüht haben. Jugendliche mit Schulabschluss oder Berufsausbildung bekommen ein Bleiberecht unabhängig von ihren Eltern.
Oder das Stichwort Straffälligkeit – wenn der 16 Jährige Sohn beispielsweise zu mehr als 80 Tagessätzen verurteilt wird müssen die Eltern auch ausreisen. Gleiches gilt bei Ehegatten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertrat im vergangenen Herbst die Auffassung, dass diese „Sippenhaft“ verfassungswidrig ist und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Ines Fischer plädiert dafür, Straftaten und Aufenthaltsrecht getrennt zu behandeln. Einen Vorteil birgt die Bleiberechtsregelung trotz ihrer strikten Ausrichtung dennoch, stellt sie fest: die Menschen stehen nicht mehr ständig auf dem Prüfstand, müssen nicht in dauernder Angst vor Abschiebung leben. „Für manche hat sie Perspektiven ermöglicht“, sagt die Asylpfarrerin.
Ines Fischer plädiert nach den Erfahrungen der vergangenen Jahren zudem für einen weiter gefassten Flüchtlingsbegriff auf politischer Ebene: „Wer vor einer lebensbedrohenden Situation auf der Flucht ist.“ Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der drohenden Klima-Katastrophe. Und sie hat sich in ihrer Zeit als Asylpfarrerin den ständigen Kampf mit Vorurteilen aufgenommen. „In Deutschland“, ihre Erfahrung, „wird bewusst mit Stereotypen gearbeitet.“
Dabei sei die Lage von Flüchtlingen „beschämend“. Der Alltag asylsuchender Menschen, gelangen sie denn überhaupt nach Deutschland, ist von zahlreichen Einschränkungen geprägt. Ihre Menschenwürde wird 35 Prozent unterhalb des Hartz IV-Satzes angesiedelt. Sie erhalten die Auflage, in der Asylbewerberunterkunft zu wohnen, bekommen ihre Lebensmittel in Form von Esspaketen. Monatlich steht ihnen ein Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro zur Verfügung. Und sie dürfen im ersten Jahr nicht arbeiten. Auch geduldete Flüchtlinge sind teilweise mit einem Arbeitsverbot belegt. Sie erhalten von den Behörden eine warme Wohnung und 120 Euro zum Leben – für Essen, Kleidung, Fortbewegung und Teilhabe an der Gesellschaft.
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