Paarberatung

Paarbeziehungen sind komplexer geworden. Die Rollenverteilung ist nicht mehr selbstverständlich. Lebensübergänge sind oftmals krisenträchtige Zeiten. Die Erwartungen an Partnerschaft sind sehr hoch und können oft nicht gegenseitig erfüllt werden. Partnerbeziehungen sind sensibel für vielfältige bewusste und unbewusste Erwartungen und somit auch besonders anfällig für Enttäuschungen.


In der Paarberatung wird gemeinsam versucht, den gegenwärtigen Konflikt und dessen Entstehungshintergründe zu verstehe. An einer Paarkrise sind immer beide beteiligt. Deshalb sollten bei einer Paarberatung beide Partner bereit sein, Einstellungen und Verhaltensweisen in Frage zu stellen. Gemeinsam wird dann versucht, neue Einstellungen zu sich und zum Partner/zur Partnerin zu finden. Auf dieser Basis können dann neue Verhaltensweisen und je nach Problemlage auch wieder Hoffnung und Vertrauen entwickelt und erprobt werden.


Häufige Beratungsanlässe in der Paarberatung sind z.B.
  • Entfremdung

  • Häufige Meinungsverschiedenheiten bis hin zu eskaliertem Streitverhalten

  • Trennungsgedanken, -wünsche, -ängste

  • Außereheliche Beziehung

  • Sexuelle Konflikte

  • Belastungen durch die Herkunftsfamilien

  • Belastungen durch Erziehungsproblemen

  • Belastungen durch körperliche, psychische oder Suchterkrankungen

  • Belastungen durch unterschiedliche kulturelle Hintergründe

  • Belastungen durch akute krisenhafte Veränderungen z.B. Arbeitslosigkeit, Ruhestand, Krankheit

  • Trennung und Scheidung



Auch wenn sich Paare zu einer Trennung entschieden haben, kann es noch sehr viel Klärungsbedarf geben. In der Regel gehen einer Trennung viele schmerzliche und verletzende Situationen voraus. Deshalb kann gerade bei der Klärung aller Fragen, die die Kinder betreffen Beratung sehr hilfreich sein. Hier geht es dann darum, trotz Trennung auf der Paarebene eine tragfähige Elternebene zum Wohl der Kinder aufrechtzuerhalten und gemeinsam verlässliche Absprachen zu entwickeln.
In diesem Bereich werden wir auch immer wieder vom Jugendamt oder vom Familiengericht einbezogen. Hier gelten besondere Vereinbarungen was die Schweigepflicht anbetrifft. Diese Fragen werden zu Beginn der Beratung mit den beteiligten Personen besprochen.

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