Weiterführende Informationen

Eine dreiwöchige Kurmaßnahme kann helfen, den Gesundheitszustand zu stabilisieren, der in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde.
 
Typische Beispiele für gesundheitliche Beeinträchtigungen:
  • Atemwegserkrankungen
  • Allergien
  • Schlafstörungen
  • Unruhe, Nervosität, Angst
  • Erschöpfungszustände, Niedergeschlagenheit
  • Kopfschmerzen
  • Herz-Kreislauf-Störungen
Die Kurmaßnahme trägt dazu bei, die Belastungen des Alltags hinter sich zu lassen, neue Kraft zu schöpfen, körperlich wieder fit zu werden und neue Impulse für einen gesunden Alltag mit nach Hause zu nehmen.
Eine besondere Chance bietet der Austausch mit Frauen in ähnlicher Lage und das Gespräch mit Fachkräften.
 
Zu den Angeboten in einer Kur gehören medizinische und physiotherapeutische Behandlungen, Sport, Bewegung und Entspannung.
Die Fachkräfte vor Ort sind mit geschlechts- und rollenspezifschen Krankheitsbildern bestens vertraut.
 
In Einzel- Gruppengespräche haben Sie die Möglichkeit über Ihre Konflikte und Belastungen zu reden, sowie deren Ursachen und negative Auswirkungen auf Ihre Gesundheit zu erkennen.
 
Mütterkur / Mutter-Kind-Kur
Die Mutter-Kind-Kur ist eine Sonderform der Müttergenesungskur. Sie legt ihren Schwerpunkt auf die Behandlung der Mutter. Das Kind / die Kinder fahren mit,
  • weil es ebenfalls kurbedürftig ist
  • weil eine Trennung von der Mutter unzumutbar ist oder
  • weil das Kind während des Kuraufenthaltes der Mutter von niemand anderem versorgt werden kann.
Bei einer Mutter-Kind-Kur / Vater-Kind-Kur werden die Kinder von qualifizierten und erfahrenen Fachkräften betreut. Je nach Kurbedürftigkeit der Kinder erhalten diese auch gezielte Behandlungen. Schulkinder erhalten schulergänzenden Unterricht. Erziehungsberatung und Förderung der Mutter-Kind-Interaktion sind weitere Angebote.
 
Gesetzliche Grundlagen:
Mütter- und Mutter-Kind-Maßnahmen sowie Vater-Kind-Maßnahmen nach §§ 24 und 41 SGB V sind stationäre Leistungen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation. Sie gehen auf die besonderen Belange der Zielgruppe "Mütter und Väter in Familienverantwortung" ein.
Es handelt sich dabei um Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, für deren Beantragung ein ärztliches Attest notwendig ist.
 
AKTUELL:
Aufgepasst bei neuen Wahltarifen der Krankenkassen
Seit dem 01. April 2007 haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten ein breites Spektrum an Wahlftarifen anzubieten. Versicherte können dann individuell entscheiden, welchen Tarif sie wählen. Mütter- und Mutter-Kind-Kuren sind oftmals nicht Bestandteil der neuen Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen. Die Herausforderung: Versicherte sollten sich gut informieren, denn mit der Entscheidung für einen Wahltarif binden sie sich für drei Jahre - nicht nur an den Tarif, sondern an die Kasse selbst.

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