Koordinierungsstelle zum Platzverweis für häusliche Gewalt

Der Platzverweis ist eine Antwort auf körperliche und psychische Gewaltübergriffe in Familie und Partnerschaft. Gewalttätige Übergriffe sind keine private Angelegenheit sondern strafbare Handlungen. Sie ist ein Verstoß gegen das Recht des Menschen auf körperliche Unversehrtheit.
In der Regel sind es Frauen und Kinder, die Gewaltübergriffe erleben - auch in Reutlingen. Fast täglich werden sie in den eigenen vier Wänden Opfer psychischer und körperlicher Gewalt. Haus und Wohnung und damit der persönliche Schutzraum werden zur Gefahrenzone.

Mit dem Platzverweisverfahren „Rote Karte für Gewalttäter“ hat Baden-Württemberg ein wirksames Konzept gegen Gewalt im sozialen Nahraum entwickelt.
Nach dem Verursacherprinzip muss der Täter und nicht das Opfer die Wohnung verlassen. Damit kann der Schutzraum des Opfers damit für eine bestimmte Zeit gesichert werden. Und gleichzeitig wird ein deutliches Signal gesetzt, dass Gewalt keine Privatsache ist und nicht toleriert wird.


Wie läuft ein Platzverweisverfahren ab?


Die Polizei …
schreitet im Notfall ein!
Besteht nach dem Eintreffen der Polizei weiterhin die Gefahr von körperlicher oder psychischer Gewalt durch den Gewalttäter, wird der Täter aus der Wohnung verwiesen. Er erhält einen Platzverweis bis zum nächsten Werktag.
Anschließend wird das Amt für öffentliche Ordnung über den Platzverweis informiert.
 
Die Stadtverwaltung …
prüft den Platzverweis!
Die Behörde entscheidet unmittelbar darüber, ob der Platzverweis aufrecht erhalten wird und bestimmt die Dauer.
Der Platzverweis kann je nach Einzelfall für mehrere Wochen angeordnet werden.
In dieser Zeit darf der Gewalttäter die Wohnung und andere festgelegte Bereiche nicht betreten.
 
Die Koordinierungsstelle …
berät und vermittelt
Haben die Betroffenen der Weitergabe ihrer Daten zugestimmt, nimmt die Koordinierungsstelle Platzverweis, die beim Diakonieverband Reutlingen angesiedelt ist, mit Ihnen Kontakt auf.
 
Wir bieten:
  • Gespräche zur Bearbeitung der aktuellen Krisensituation für Opfer und Täter

  • Gespräche zum Klären der weiteren Lebensperspektive für Opfer und Täter

  • Begleitung und Unterstützung für Opfer und Täter bei ihren nächsten Schritten heraus aus der Gewaltspirale

  • Vermittlung geeigneter Hilfs- und Beratungsangebote



Kontakt:
Koordinierungsstelle Platzverweis
Diakonisches Werk
Planie 17
72764 Reutlingen
Andrea Vollmer
Telefon: 0 71 21/94 86 0
 

Zum Hintergrund:

Das Platzverweisverfahren ist ein Gesamtkonzept und besteht aus mehreren Elementen:
  • akute polizeiliche Krisenintervention

  • Beratung von Opfern, Tätern und gegebenenfalls mit betroffenen Kindern

  • konsequente Strafverfolgung

  • rascher zivilrechtlicher Schutz

Mit dem Platzverweis durch die Polizei wird der Täter verpflichtet, die gemeinsam mit dem Tatopfer bewohnte Wohnung zu verlassen und sich für einen bestimmten Zeitraum von ihr fern zu halten.
Neben der Beschlagnahme der Hausschlüssel können wenn notwendig Näherungsverbote, beispielsweise für die Umgebung der gemeinsamen Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers sowie für Kindergarten und Schule ausgesprochen werden.
Das Amt für öffentliche Ordnung (Ordnungsamt) entscheidet über die Dauer des Platzverweises im Einzelfall - je nach Gefährdung. In den meisten Fällen dauert der Platzverweis 14 Tage.

Gewalthandlungen unter Partnern ziehen meist seelische Schäden bei Kindern nach sich. In Fällen häuslicher Gewalt, die zu Platzverweisen führen und bei denen Kinder mit betroffen sind, wird in der Regel das Jugendamt unterrichtet.
Häusliche Gewalt ist weiter verbreitet als angenommen. Jede dritte Partnerschaft ist statistisch von Gewalt betroffen. Häusliche Gewalt kommt in allen sozialen Schichten vor, wendet sich fast ausschließlich gegen Frauen und Kinder, gelegentlich auch gegen Männer. Dies bedeutet, dass in etwa 70 Prozent aller Fälle Kinder von häuslicher Gewalt mit betroffen sind.

Ausstellung zum Thema "häusliche Gewalt 2008" im Spitalhof




 

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